Niederlage für Nestle
Niederlage für Nestle.
Der Nahrungsmittelkonzern Nestle musste vor einem Gericht in Michigan (USA) eine herbe Niederlage einstecken.
Im Gunde ging es darum, dass Nestle in der kleinen Gemeinde Osceola eine Pumpstation errichten wollte. Die Gemeinde konnte das nun einstweilen verhindern.
Die Begründung des Gerichtes legt zugrunde, dass die Abfüllung von Wasser durch das Unternehmen keine wesentliche öffentliche Dienstleistung ist.
Für derartige Pläne müsste das Unternehmen als öffentlicher Wasserversorger eingestuft werden, was aber aktuell nicht der Fall ist.
Der Umweltanwalt von Michigan, Jim Olson bezeichnet die Behauptung, das Schweizer Unternehmen sei ein öffentlicher Versorger als absurd.
Jim Olson vertrat in diesem Fall zwar nicht die Gemeinde Osceola, hat aber in der Vergangenheit bereits Prozesse gegen das Unternehmen Nestle geführt.
Basierend auf dem Gerichtsurteil könnten nun auch andere Umweltbehörden in den USA die erteilten Genehmigungen zur Wasserabfüllung überdenken.
Vorgeschichte
Nestle wollte im Jahr 2017 die Fördermenge auf 1.500 Liter pro Minute ändern. Dies entspricht einer Steigerung von 550 Litern pro Minute im Vergleich zur vorherigen Fördermenge.
Hierfür hätte der Konzern auf dem Gebiet eines Kindercampingplatzes eine neue Pumpe errichten müssen.
Da die Gemeinde dies ablehnte hat das Unternehmen Klage eingereicht.
Zunächst wurde der Klage stattgegeben. Dementsprechend sah alles nach einem Sieg für den Konzern aus.
Die Gemeinde Osceola war mit dem Urteil nicht einverstanden und ging in Berufung.
Das Berufungsgericht widerrief nun die ursprüngliche Entscheidung mit der Begründung, dass laut Gesetz öffentliche Wasserversorger nur Unternehmen seien, welche Wasser durch Leitungen an einen Ort transportiert.
Das Unternehmen fülle aber das Wasser in Flaschen ab und sei deshalb nicht als öffentlicher Versorger einzustufen.
Quelle:
Epoch Times
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